Per Gesetz bundesweit gesucht wird nach ausschließlich geologischen Kriterien ein geeigneter unterirdischer Standort für die einschlusssichere Einlagerung von 10.500 t hochradiaktivem Abfall aus der rd. 60 jährigen Nutzung der Atomenergie zur Stromerzeugung.
Ausgeblendet wird im Auswahlprozess die Belastung der Bevölkerung und der Umwelt durch die der Endlagerung vorausgehende Betriebsphase, d.h. die Anlieferung des Atommülls in 1900 z.Zt. zwischengelagerten Castoren, die Umverpackung des hochradiaktiven Abfalls in endlagerfähige Behälter und die Einlagerung unter Tage, die mehrere Jahre, wenn nicht Jahrzehnte dauern wird.
Wir halten das für einen gravierenden Fehler und fordern den Bundesgesetzgeber auf, das Standortauswahlgesetz in der Weise nachzubessern, dass die Betriebsphase mit ihren Auswirkungen als Ausschlusskriterium bei der Standortauswahl des Endlagers berücksichtigt wird.
Eure
Bürgerinitiative gegen ein
Atommüll-Endlager im Salzstock Bahlburg e.V.
Lage des Salzstockes Nummer 35 -
auch genannt Salzstock Bahlburg